BGH: Mietwohnungen sind kein Drogenumschlagplatz! Aber …
Um es vorweg zu sagen: Die Aufbewahrung auch nur von geringen Mengen von Drogen (im entschiedenen Fall 26 g Marihuana) stellt eine Pflichtverletzung des Mieters
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Um es vorweg zu sagen: Die Aufbewahrung auch nur von geringen Mengen von Drogen (im entschiedenen Fall 26 g Marihuana) stellt eine Pflichtverletzung des Mieters
Landgericht Hamburg zum Ersten: Haftung für Linksetzung bei „Zu Eigen machen“ Seit einem Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 1998 (Urteil vom 12.05.1998, Az.:
Ein Unfall, ein Schlaganfall – es gibt viele Ereignisse, die dazu führen können, dass wir nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig sind.Deswegen bestimmen viele von uns
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