KERNKOMPETENZ

Betriebs­verfassungsrecht für Betriebsräte, Personalvertretungen und Mitarbeitervertretungen

Seit vielen Jahrzehnten vertreten wir Betriebsräte, Personalvertretungen und Mitarbeitervertretungen in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts.

Hier geht es vor allem um die Begleitung bei betrieblichen Umstrukturierungen, insbesondere Betriebsänderungen. Ohne anwaltliche Unterstützung kann kein Betriebsrat mit dem Arbeitgeber über den Abschluss eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans verhandeln. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen über große Erfahrungen in solchen Verhandlungen, die immer mit dem Ziel geführt werden, ein optimales Ergebnis in der jeweiligen betrieblichen Situation zu erzielen, insbesondere einen sehr gut dotieren Sozialplan zu erreichen.

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht haben dementsprechend große Erfahrungen auch in Einigungsstellenverfahren gesammelt. Dies nicht nur zum Thema Sozialplan, sondern auch zu allen gängigen anderen Mitbestimmungsrechten, insbesondere in Bezug auf:

  • Arbeitszeitregelungen
  • Regelungen zum Urlaub
  • Regelungen zur betrieblichen Ordnung
  • Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Regelungen zur IT-
  • Implementierung im Betrieb
  • Regelungen zum betrieblichen Datenschutz
  • Regelungen zu Vergütungsfragen/Sonderzahlungen/Leistungs- oder Prämienlohn

Zu allen Themen bieten unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht auch individuell zugeschnittene Inhouse-Seminare an. Dies gilt auch für Wahlvorstandsschulungen.

IHRE ANSPRECHPARTNER

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Vors. Richter Landesarbeitsgericht Hamm a.D. Of Counsel

KONTAKT

Marktstr. 7 • 33602 Bielefeld
Telefon (0521) 966 57-0
Telefax (0521) 966 57-66
E-Mail info@ra-stracke.de

PRAXISZEITEN

Montag – Donnerstag
8.00-18.00 Uhr
Freitag 8.00-14.00 Uhr
im übrigen nach Vereinbarung