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KERNKOMPETENZ

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Unsere Tätigkeit als Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht in Bielefeld

Als spezialisierte Fachanwälte sind wir für Sie umfassend im Handels – Gesellschaftsrecht tätig.

Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch berät im Bereich des Gesellschaftsrechts sowohl als Fachanwalt als auch als Notar in Bielefeld im Rahmen von Gründung, Kauf und Kapitalerhöhung sowie Nachfolge und Übernahme in Unternehmen.

Zudem beraten und vertreten wir gemeinsam mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht im Team umfassend bei Fragen der Geschäftsführung, der Erstellung von Geschäftsführerverträgen, Regelungen von Vergütung, Dienstwagen und Vertragsgestaltung.

Als Fachanwalt für Handels – und Gesellschaftsrecht sind wir besonders spezialisiert auf die Klärung von Streitigkeiten und die Auseinandersetzung von Familienunternehmen in der Rechtsform GmbH, GbR und GmbH & Co. KG sowie Praxisgemeinschaften und Partnerschaftsgesellschaften der Steuerberater, Rechtsanwälte und Ärzte.

Fachanwalt und Notar Volker Küpperbusch hat langjährige Erfahrung insbesondere bei streitigen Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern aus vielzähligen Mandaten auf Seiten der Gesellschaft, Mehrheitsgesellschafter, Minderheitsgesellschafter oder Teilhabern an Familiengesellschaften.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen als

  • Gründer
  • Gesellschaft
  • Gesellschafter
  • Geschäftsführer
  • Investor
  • Verkäufer von Unternehmen / Unternehmensanteilen
  • Käufer von Unternehmen / Unternehmensanteilen
  • Unternehmensnachfolger / Übergeber beim Generationenwechsel
  • (werdender) Partner in Berufsausübungsgemeinschaften und Partnerschaften von Ärzten, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Ingenieuren

in allen Gesellschaftsformen, insbesondere

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH
  • Unternehmergesellschaft – UG (haftungsbeschränkt)
  • GmbH & Co. KG
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR
  • Offene Handelsgesellschaft – OHG
  • Kommanditgesellschaft – KG
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Verein
  • Stiftung

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und als Notare beraten wir Sie bei allen gesellschaftsrechtlichen Situationen und Vorgängen, z.B.

  • Gründung von AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG, GbR und AG sowie Vereinen und Stiftungen
  • Gestaltung von Gesellschaftsvertrag / Satzung
  • Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse
  • Holdingstruktur
  • Gestaltung der Geschäftsordnung der Geschäftsführung
  • Gesellschaftervereinbarungen
  • Investorenvereinbarungen
  • Kapitalerhöhung
  • Geschäftsführerverträge
  • Auseinandersetzung mit Mitgesellschaftern
  • Kündigung der Gesellschaft
  • Einziehung von Geschäftsanteilen
  • Austritt
  • Erbschaft von Geschäftsanteilen oder Unternehmen
  • Ausschluss von Gesellschaftern
  • Auskunftserteilung und Wahrung der Mitwirkungsrechte von Minderheitsgesellschaften
  • Verhandlung der Bedingungen des Ausscheidens von Gesellschaftern auf Seiten von Gesellschaft oder des ausscheidenden Gesellschafters
  • Abfindung
  • Kündigung von Geschäftsführerdienstverträgen
  • Abberufung von Geschäftsführern
  • Unternehmenskaufverträge, Übernahmevereinbarungen und Verschmelzungen
  • Lizenzvereinbarung
  • Franchisevertrag
  • Kooperationsvertrag
  • Einbringung von Vermögen oder weiteren Gesellschaften

Wir entscheiden ja nach Anliegen gemeinsam mit den Ratsuchenden zu Beginn der Zusammenarbeit, ob eine Beratung und Begleitung etwa bei Gründung oder Anteilsverkauf notariell oder anwaltlich erfolgt. Der Unterschied liegt kurz gesagt darin, ob unser Auftrag ist, mit allen Beteiligten gemeinsam und neutral als Notar eine vertragliche Lösung zu erarbeiten, oder ob unsere Aufgabe ist, einen oder mehrere der Beteiligten – unsere Mandanten – in deren Interessen und als deren Interessenvertreter bei der Gestaltung oder Durchsetzung eigener Rechte zu beraten und begleiten.

Der Gesellschafterstreit

Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch vertritt als erfahrener Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit vielen Jahren Unternehmer und Unternehmen im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen, aufgrund der mittelständisch geprägten Struktur in Ostwestfalen und Bielefeld insbesondere von Familienunternehmen in Form von GbR, GmbH und GmbH & Co. KG sowie von Kanzleien und Praxen in der Rechtsform der GbR oder Partnerschaftsgesellschaft.

Er sorgt für die Wahrung Ihrer Rechte als Minderheitsgesellschafter, ordnungsgemäßes Handeln der Geschäftsführung, Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Minderheitsgesellschaftern und beherrscht die notwendige Klaviatur von Recht und Strategie bei der Umsetzung Ihres Ziels.

Dabei haben wir immer Ihr Ziel vor Augen, lassen aber auch die Kostenseite nicht unbeachtet. Oftmals ist eine schnelle Klärung von Problemen möglich, wenn von Anfang an eine vernünftige, umsichtige – aber konsequente – anwaltliche Begleitung erfolgt. Ein Gesellschafterstreit belastet oftmals das ganze Unternehmen und gefährdet dessen Bestand.

Vor dem Hintergrund haben wir immer kreative Lösungen im Blick und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten die Strategie der Klärung. Wenn eine Lösung aber nicht gemeinsam mit der anderen Seite möglich ist, sind wir auch bereit, für gerichtliche Durchsetzung der wohlverstandenen Interessen unserer Mandanten zu sorgen.

Natürlich kennen wir die Rechtsprechung der Gerichte aus vielen eigenen Verfahren, sowohl der örtlichen Landgerichte Bielefeld, Paderborn, Detmold, Osnabrück, Hannover, Dortmund und Münster als auch bundesweit ebenso wie der Oberlandesgerichte, insbesondere des für Gesellschaftsangelegenheiten in Westfalen zuständigen Senats des OLG Hamm, vor dem wir ständig verhandeln. Die Urteile des BGH zu gesellschaftsrechtlichen Themen sehen wir als Pflichtlektüre.

Wir haben auch die steuerliche Seite im Blick, ohne dass wir in dem Bereich selbst beraten. Wir arbeiten gerne mit Ihren Steuerberatern zusammen. Sofern erforderlich, können wir Ihnen aber auch vorschlagen, wer Sie aus unserer Sicht steuerlich bei der Umsetzung gut begleiten wird.

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoMiG)

Mit Wirkung ab dem 01.01.2024 ändert sich das gesamte Recht der Personengesellschaften, beginnend mit der GbR über die OHG bis hin zu den Kommanditgesellschaften und der GmbH & Co. KG.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht kann ich Ihnen bei der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoMiG) beratend zur Seite stehen. Ich kann Ihnen bei der Erstellung der notwendigen Verträge und der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften helfen. Darüber hinaus kann ich Ihnen auch bei der Erstellung von Gesellschaftsvertägen und anderen Dokumenten behilflich sein, die für die Gründung und den Betrieb einer Personengesellschaft erforderlich sind.

Außerdem kann ich Ihnen bei der Beantwortung von Fragen zu den gesetzlichen Vorschriften des MoMiG und anderen Rechtsgebieten, die im Zusammenhang mit der Gründung und dem Betrieb einer Personengesellschaft stehen, behilflich sein.

Ich kann Ihnen auch bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Kapitalerhöhung und zur Gewinnverteilung helfen. Zudem kann ich Ihnen bei der Erstellung von Satzungen und anderen Dokumenten behilflich sein, die für die Gründung und den Betrieb einer Personengesellschaft erforderlich sind.

Darüber hinaus kann ich Ihnen auch bei der Beurteilung von Verträgen und anderen Rechtsdokumenten helfen, die im Zusammenhang mit der Gründung und dem Betrieb einer Personengesellschaft stehen. Ich kann Ihnen auch bei der Erstellung von Berichten und Gutachten zu Fragen des Personengesellschaftsrechts behilflich sein.

Außerdem kann ich Ihnen bei der Beantwortung von Fragen zu den gesetzlichen Vorschriften des MoMiG und anderen Rechtsgebieten, die im Zusammenhang mit der Gründung und dem Betrieb einer Personengesellschaft stehen, behilflich sein.

Schließlich kann ich Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Gesellschafter einer Personengesellschaft gegenüber den Mitgesellschaftern unterstützen.

Warum sollten Sie im Gesellschaftsrecht einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht beauftragen?

Ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verfügt über eine fundierte und umfassende Fachkenntnis des Gesellschaftsrechts und kann Sie daher umfassend bei der Gründung und Reorganisation von Gesellschaften oder Kapitalgesellschaften, bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und der Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten professionell und fachkundig unterstützen. Außerdem kann er Sie bei der Mitwirkung an Fusionen und Übernahmen beraten und bei Vertragsverhandlungen sowie bei der Durchführung von Erwerbsvorgängen und der Beendigung von Gesellschaftsverhältnissen unterstützen. Ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wird Ihre Interessen fachkundig und mit der notwendigen strategischen und fachlichen Übersicht vor Gericht und in Schiedsverfahren vertreten.

Darüber hinaus kann ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ihnen bei der Gestaltung und Prüfung von Unternehmensverträgen und anderen rechtlichen Dokumenten behilflich sein, die im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensanteilen stehen. Dabei wird er auch Fragen des Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie stets zu beachtende steuerliche Aspekte im Blick behalten.

Schließlich kann ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ihnen bei der Erstellung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen und anderen Dokumenten helfen, die im Zusammenhang mit der Gründung und Reorganisation einer Gesellschaft stehen.

Wir arbeiten sowohl als Notarinnen und Notare als auch Fachanwälte insbesondere in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten mit einer Vielzahl von Steuerberatern zusammen, um gemeinsam mit diesen die optimalen Lösungen für unsere Mandanten zu erarbeiten und durchzusetzen.

Kontaktaufnahme

Sofern Sie unsere Expertise und Mitwirkung benötigen, lassen Sie uns eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens per Mail an kuepperbusch@ra-stracke.de zukommen, am Besten unter Nennung der Telefonnummer, unter der Sie aktuell regelmäßig erreichbar sind. Wir melden uns dann zurück und werden Ihnen vor Übernahme des Falles und Vereinbarung unserer Tätigkeit die notwendigen Dokumente zukommen lassen und die Frage der Kosten klären.

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