Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte, Personalvertretungen und Mitarbeitervertretungen
Seit vielen Jahrzehnten vertreten wir Betriebsräte, Personalvertretungen und Mitarbeitervertretungen in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts.
Hier geht es vor allem um die Begleitung bei betrieblichen Umstrukturierungen, insbesondere Betriebsänderungen. Ohne anwaltliche Unterstützung kann kein Betriebsrat mit dem Arbeitgeber über den Abschluss eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans verhandeln. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen über große Erfahrungen in solchen Verhandlungen, die immer mit dem Ziel geführt werden, ein optimales Ergebnis in der jeweiligen betrieblichen Situation zu erzielen, insbesondere einen sehr gut dotieren Sozialplan zu erreichen.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht haben dementsprechend große Erfahrungen auch in Einigungsstellenverfahren gesammelt. Dies nicht nur zum Thema Sozialplan, sondern auch zu allen gängigen anderen Mitbestimmungsrechten, insbesondere in Bezug auf:
Arbeitszeitregelungen
Regelungen zum Urlaub
Regelungen zur betrieblichen Ordnung
Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Regelungen zur IT-
Implementierung im Betrieb
Regelungen zum betrieblichen Datenschutz
Regelungen zu Vergütungsfragen/Sonderzahlungen/Leistungs- oder Prämienlohn
Zu allen Themen bieten unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht auch individuell zugeschnittene Inhouse-Seminare an. Dies gilt auch für Wahlvorstandsschulungen.
Montag – Donnerstag 8.00-18.00 Uhr Freitag 8.00-14.00 Uhr im übrigen nach Vereinbarung
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