KERNKOMPETENZ

Familienrecht - anwaltlich und notariell

Eine Fachanwältin und ein Fachanwalt für Familienrecht beraten Sie bei familienrechtlichen Fragestellungen. Nicht nur eine Scheidung bzw. das Scheidungsrecht gibt Anlass einen Anwalt im Familienrecht aufzusuchen. Unsere Fachanwälte sind gleichzeitig auch Notare. Ein vorsorgender Ehevertrag ist ihre Spezialität.

Rechtsanwalt und Familienrecht

Der Familienanwalt kann nur einen der Ehepartner vertreten. Insbesondere bei einer Scheidung muss ein Rechtsanwalt mitwirken. Nach einer Trennung gibt es immer viele Fragen und komplexe Problemstellungen, z.B. bei Selbstständigen und Unternehmen. Deshalb rechnen wir unsere vielfältige Tätigkeit auf Basis eines transparenten Honorars ab.

  • Beratung bei Trennung und Auszug aus der Ehewohnung
  • Kinder und ihr Umgangsrecht sowie Kindesunterhalt (nach Düsseldorfer Tabelle)
  • Unterhalt, Trennungsunterhalt
  • Scheidung, auch Scheidung ohne Anwalt
  • Vermögensauseinandersetzung, auch bei einer Immobilie und im Zusammenhang mit der Ehewohnung
  • Versorgungsausgleich, Rentenausgleich, Altersversorgung

Notar und Familienrecht

Der Notar muss beide Eheleute beraten und deren Interessen zum Ausgleich bringen. Wollen Sie eine einvernehmliche Scheidung, führt häufig kein Weg an einem Notar vorbei. Eine Beurkundung ist zwingend vorgeschrieben. Der Notar ist aber auch noch auf anderen Gebieten des Familienrechtes tätig. Eine Zusammenstellung:

  • Vorsorgender Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag
  • Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Immobilienauseinandersetzung und Übertragungsvertrag im Zusammenhang mit dem Familienwohnheim
  • Unterhaltsvereinbarung
  • Adoption

IHRE ANSPRECHPARTNER

Rechtsanwältin & Notarin

Fachanwältin für Familienrecht

Anwaltssekretariat: (0521) 966 57-14
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Notarsekretariat: (0521) 966 57-39 / -43
E-Mail: notar@ra-stracke.de

Rechtsanwalt & Notar

Fachanwalt für Familienrecht

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Freitag 8.00-14.00 Uhr
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