Seit 1951 betreuen unsere Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht Beschäftigte, Dienstherrn, Arbeitgeber und Personalräte im Beamtenrecht, im Arbeitsrecht nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (insbesondere TVöD und TV-L) und im Personalvertretungsrecht.
Das Beamtenrecht vollständig umfassend sind wir für Sie tätig bei der Beratung und Vertretung in allen beamtenrechtlichen Angelegenheiten.
So beraten und unterstützen wir unsere Mandanten beispielsweise bei Verfahren um
Wir beraten und vertreten Sie in allen Abschnitten und Themenbereichen des Arbeitsrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten im öffentlichen Dienst, etwa
Seit Jahrzehnten berät und vertritt unsere Kanzlei Personalräte, sowohl bezüglich der
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Marktstraße 7 • 33602 Bielefeld
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