Seit 1951 betreuen unsere Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht Beschäftigte, Dienstherrn, Arbeitgeber und Personalräte im Beamtenrecht, im Arbeitsrecht nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (insbesondere TVöD und TV-L) und im Personalvertretungsrecht.
Beamtenrecht
Das Beamtenrecht vollständig umfassend sind wir für Sie tätig bei der Beratung und Vertretung in allen beamtenrechtlichen Angelegenheiten.
So beraten und unterstützen wir unsere Mandanten beispielsweise bei Verfahren um
die Versetzung in den Ruhestand
die Aufforderung zur amtsärztliche Untersuchung
die dienstliche Beurteilung
den Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung
die Auswahlentscheidung auf Beförderung oder Einstellung (Konkurrentenrechtsstreit, sogenannte „Konkurrentenklage“)
Dienstaufsichtsbeschwerden und Disziplinarverfahren, inklusive Disziplinarklage
Streitigkeiten bezüglich der konkreten Verwendung, insbesondere Abordnung / Versetzung / Umsetzung
Beamtenrecht in Postnachfolgeunternehmen (Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG und andere)
Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Wir beraten und vertreten Sie in allen Abschnitten und Themenbereichen des Arbeitsrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten im öffentlichen Dienst, etwa
Kündigung und Kündigungsschutz
Eingruppierung, insbesondere Höhergruppierung und Herabgruppierung
Entfristungsklagen, insbesondere Befristung nach TzBfG und nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Personalvertretungsrecht
Seit Jahrzehnten berät und vertritt unsere Kanzlei Personalräte, sowohl bezüglich der
Auslegung der Mitbestimmungstatbestände, insbesondere nach dem Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW)
Durchführung von Beschlussverfahren vor den Fachkammern für Personalvertretungsrecht
Montag – Donnerstag 8.00-18.00 Uhr Freitag 8.00-14.00 Uhr im übrigen nach Vereinbarung
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