KERNKOMPETENZ

Erbrecht - anwaltlich und notariell

Seit Gründung unserer Kanzlei betreuen und begleiten wir unsere Mandantinnen und Mandanten auch im Bereich des Erbrechts. Wir stehen Ihnen für alle Fragen der Vermögensnachfolge, sei es als Inhaber oder Gesellschafter von Unternehmen oder als Privatperson zur Verfügung – sowohl anwaltlich als auch notariell.

Wir unterstützen Sie als Notar u.a. bei der Gestaltung von

  • Testament und/oder Erbvertrag, gemeinschaftlichem Testament bzw. Berliner Testament
  • vorsorgenden Eheverträgen
  • Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag
  • lebzeitigen Schenkungen bzw. vorweggenommener Erbfolge, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Übertragung von Immobilien/Grundstücken sowie Einräumung von Nießbrauchs- oder Wohnungsrechten
  • Regelungen für (noch) minderjährige Kinder und Abkömmlinge als potentielle Erben
  • Stiftungen und deren Gründung
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • sonstigen Nachlassregelungen, wie Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, Anordnung eines sog. Supervermächtnisses o.ä.m

um auf diese Weise spätere Konflikte innerhalb der Familie möglichst zu vermeiden. Wir stehen aber auch für

  • die Beantragung eines Erbscheins
  • Klärung und Einholung notwendiger Genehmigungen bei Familien- oder Betreuungsgericht
  • im Erbfall evtl. erforderliche Anträge beim Grundbuchamt
  • die Ausschlagung einer Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht

zur Verfügung und helfen Ihnen in der Funktion als Rechtsanwalt im Streitfall sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei

  • der Klärung der gesetzlichen Erbfolge
  • der Auslegung von Testamenten
  • streitigen Erbscheinsverfahren
  • Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft
  • Klärung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Klärung und Durchsetzung von Vermächtnissen
  • Fragen im Zusammenhang mit einer angeordneten Testamentsvollstreckung
  • Ansprüchen gegen einen gesetzlichen Betreuer des Erblassers/der Erblasserin
  • allen sonstigen Fragen, die sich nach Eintritt eines Erbfalls für Sie ergeben können, wie z.B. Freibeträge bei der Erbschaftssteuer, Kosten für eine Grundbuchänderung oder einen Erbscheinsantrag, Hinterlegung oder Eröffnung eines Testamentes, Sicherung des Nachlasses bei noch nicht feststehender Erbfolge u.ä.m.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Rechtsanwältin & Notarin

Fachanwältin für Erbrecht

Anwaltssekretariat: (0521) 966 57-14
E-Mail: schmidt@ra-stracke.de

Notarsekretariat: (0521) 966 57-39 / -43
E-Mail: notar@ra-stracke.de

Rechtsanwalt & Notar

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