Eine Fachanwältin und ein Fachanwalt für Familienrecht beraten Sie bei familienrechtlichen Fragestellungen. Nicht nur eine Scheidung bzw. das Scheidungsrecht gibt Anlass einen Anwalt im Familienrecht aufzusuchen. Unsere Fachanwälte sind gleichzeitig auch Notare. Ein vorsorgender Ehevertrag ist ihre Spezialität.
Der Familienanwalt kann nur einen der Ehepartner vertreten. Insbesondere bei einer Scheidung muss ein Rechtsanwalt mitwirken. Nach einer Trennung gibt es immer viele Fragen und komplexe Problemstellungen, z.B. bei Selbstständigen und Unternehmen. Deshalb rechnen wir unsere vielfältige Tätigkeit auf Basis eines transparenten Honorars ab.
Der Notar muss beide Eheleute beraten und deren Interessen zum Ausgleich bringen. Wollen Sie eine einvernehmliche Scheidung, führt häufig kein Weg an einem Notar vorbei. Eine Beurkundung ist zwingend vorgeschrieben. Der Notar ist aber auch noch auf anderen Gebieten des Familienrechtes tätig. Eine Zusammenstellung:
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Notarsekretariat: (0521) 966 57-39 / -43
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Marktstraße 7 • 33602 Bielefeld
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