KERNKOMPETENZ

Marke, Urheberrecht und Design

Die Rechte des „geistigen Eigentums“ spielen in unserer Gesellschaft eine immer größere Rolle und sind längst nicht mehr nur für Konzerne oder Global Player relevant. Vielmehr begegnen uns allen schon wegen der vielen bekannten in Ostwestfalen und Bielefeld ansässigen Unternehmen täglich Marken, Unternehmenskennzeichen (Firmennamen), urheberrechtlich geschützte Werkeeingetragene Designs und weitere (gewerbliche) Schutzrechte. Schon lange sind Abmahnungen und Gerichtsverfahren zu diesen Themen tägliche Realität in unserer Kanzlei und vor den Gerichten. Natürlich kommt es dabei immer wieder zu Fragen und Problemen, bei deren Lösung wir gerne helfen. Mit Rechtsanwalt Steffen Klöne, der bereits seit vielen Jahren sowohl Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz als auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist, stehen wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmern in allen rechtlichen Belangen des geistigen Eigentums mit Rat und Tat zur Seite. Rechtsanwalt Klöne wird Ihnen als dauerhafter Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Sie strategisch und rechtlich bei der Lösung Ihrer Fragen rund um das geistige Eigentum unterstützen.

 

Marke

Die Marke stellt wohl eines der bekanntesten gewerblichen Schutzrechte dar und bildet einen Schwerpunkt in unserer IP-rechtlichen Tätigkeit. Wir schaffen mit Ihnen Marken, schützen diese durch Markenanmeldung und Überwachen die Eintragungen der Markenämter auf neu angemeldete Marken, die Ihre Marke verletzen könnten. Gerne übernehmen wir für Sie z.B. die:

  • Anmeldung deutscher sowie europäischer Marken (Unionsmarken) und sogenannter internationalen Registrierungen (IR-Marken)
  • Durchführung von Widerspruchs-, Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Ausarbeitung von Markenübertragungs- und Lizenzverträgen sowie sogenannter Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarungen
  • Erstellung und Abwehr kennzeichenrechtlicher Abmahnungen und strafbewehrter Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
  • Durchführung gerichtlicher Eil- und Klageverfahren, insbesondere Klage und einstweilige Verfügung gerichtet auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz etc. betreffend Kennzeichen, inklusive der Erstellung von Schutzschriften gegen einstweilige Verfügungen Dritter wie Abmahnverbänden, Abmahnvereinen oder Wettbewerbern.

Urheberrecht / Foto

Urheberrechtlich geschützte Werke finden sich überall. Z.B. kommt kaum eine Website ohne Lichtbilder aus. Neben Musikwerken sind auch Computerprogramme, Karten, Pläne und Sprachwerke aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Zudem hat das Urheberrecht im Bereich der angewandten Kunst durch die Änderung der Rechtsprechung des BGH an Bedeutung gewonnen. Wir vertreten Fotografen, Autoren, Behörden und Unternehmen in allen Belangen des geistigen Eigentums. Wir sind in diesem weiteren Schwerpunkt unserer Kanzlei u.a. mit folgenden Themen befasst:

  • Durchführung anwaltlicher/notarieller Prioritätsverhandlung
  • Ausspruch und Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen sowie Ausarbeitung entsprechender Unterlassungserklärungen
  • Durchführung einstweiliger Verfügungs- sowie Hauptsacheverfahren wegen der Verletzung von Urheberrechten
  • Erarbeitung von Rechtstexten zur Einräumung/Übertragung von Nutzungsrechten
  • Ausarbeitung von Softwareerstellungsverträgen
  • Verlagsrechtliche Fragestellungen
  • Abmahnungen oder Klagen wegen unberechtigter Nutzung von Foto, Text, Abbildung oder technischen Unterlagen

Design und Geschmacksmuster

Zum Recht des geistigen Eigentums gehört zunehmend auch der Schutz von Gestaltungen. Diese sind als eingetragenes deutsches Design, nicht eingetragenes europäisches Geschmacksmuster oder eingetragenes europäisches Geschmacksmuster schützbar. Wir unterstützen Sie beim Schutz Ihrer Gestaltungen als Design oder Geschmacksmuster durch Anmeldung, Abmahnungen oder gerichtliche Durchsetzung. Wenn Sie aus vermeintlichen Designrechten Ihrer Mitbewerber oder Dritter in Anspruch genommen werden, helfen wir Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche und der ungestörten Verwertung Ihrer Erfindungen.

Wettbewerbsrecht

Unmittelbar verwandt und in der Durchsetzung ähnlich ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb  (UWG), oder kurz: Wettbewerbsrecht. Auch hier sind wir langjährig tätig.

Regelmäßig vertreten wir unsere Mandanten bei:

  • Ausspruch und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen sowie Ausarbeitung entsprechender Unterlassungserklärungen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs wegen Plagiaten, Irreführung von Verbrauchern, Übernahme fremder Leistungen oder unlauterer Werbung
  • Durchführung einstweiliger Verfügungs- sowie Hauptsacheverfahren wegen vermeintlich oder tatsächlich unlauterer wettbewerblicher Handlungen auf Seiten des Abmahners / Anspruchstellers oder auf Seiten des Abgemahnten / Anspruchsgegners
  • Prüfung von Werbung Ihrer Wettbewerber oder geplanter eigener Werbemaßnahmen;
  • Abmahnungen aus Verletzungen auf Plattformen wie Ebay oder Amazon
  • Prüfung von Internetauftritten und Webshops auf unzulässige Geschäftsbedingungen und unlautere Handlungen im Vertrieb.

Lizenzverträge, Verwertungsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen

In der Vermarktung Ihrer Ideen helfen wir Ihnen auf allen Stufen. Wir verfassen und verhandeln für Sie Geheimhaltungsvereinbarungen, NDAs, Vermarktungs- und Verwertungsverträge, Lizenzvertrag und Nutzungsvereinbarungen, ganz gleich, ob Sie nun Inhaber der Rechte, oder Verwerter sind.

Wir helfen bei der Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und prüfen für Sie auch Geschäftsbedingungen Ihrer Mitbewerber, wenn Sie den Verdacht haben, dass dort unzulässige Regelungen enthalten sind, die zu unlauterem Wettbewerb zu Ihren Lasten führen.

IHRE ANSPRECHPARTNER

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