Die Rechte des „geistigen Eigentums“ spielen in unserer Gesellschaft eine immer größere Rolle und sind längst nicht mehr nur für Konzerne oder Global Player relevant. Vielmehr begegnen uns allen schon wegen der vielen bekannten in Ostwestfalen und Bielefeld ansässigen Unternehmen täglich Marken, Unternehmenskennzeichen (Firmennamen), urheberrechtlich geschützte Werke, eingetragene Designs und weitere (gewerbliche) Schutzrechte. Schon lange sind Abmahnungen und Gerichtsverfahren zu diesen Themen tägliche Realität in unserer Kanzlei und vor den Gerichten. Natürlich kommt es dabei immer wieder zu Fragen und Problemen, bei deren Lösung wir gerne helfen. Mit Rechtsanwalt Steffen Klöne, der bereits seit vielen Jahren sowohl Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz als auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist, stehen wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmern in allen rechtlichen Belangen des geistigen Eigentums mit Rat und Tat zur Seite. Rechtsanwalt Klöne wird Ihnen als dauerhafter Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Sie strategisch und rechtlich bei der Lösung Ihrer Fragen rund um das geistige Eigentum unterstützen.
Die Marke stellt wohl eines der bekanntesten gewerblichen Schutzrechte dar und bildet einen Schwerpunkt in unserer IP-rechtlichen Tätigkeit. Wir schaffen mit Ihnen Marken, schützen diese durch Markenanmeldung und Überwachen die Eintragungen der Markenämter auf neu angemeldete Marken, die Ihre Marke verletzen könnten. Gerne übernehmen wir für Sie z.B. die:
Urheberrechtlich geschützte Werke finden sich überall. Z.B. kommt kaum eine Website ohne Lichtbilder aus. Neben Musikwerken sind auch Computerprogramme, Karten, Pläne und Sprachwerke aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Zudem hat das Urheberrecht im Bereich der angewandten Kunst durch die Änderung der Rechtsprechung des BGH an Bedeutung gewonnen. Wir vertreten Fotografen, Autoren, Behörden und Unternehmen in allen Belangen des geistigen Eigentums. Wir sind in diesem weiteren Schwerpunkt unserer Kanzlei u.a. mit folgenden Themen befasst:
Zum Recht des geistigen Eigentums gehört zunehmend auch der Schutz von Gestaltungen. Diese sind als eingetragenes deutsches Design, nicht eingetragenes europäisches Geschmacksmuster oder eingetragenes europäisches Geschmacksmuster schützbar. Wir unterstützen Sie beim Schutz Ihrer Gestaltungen als Design oder Geschmacksmuster durch Anmeldung, Abmahnungen oder gerichtliche Durchsetzung. Wenn Sie aus vermeintlichen Designrechten Ihrer Mitbewerber oder Dritter in Anspruch genommen werden, helfen wir Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche und der ungestörten Verwertung Ihrer Erfindungen.
Unmittelbar verwandt und in der Durchsetzung ähnlich ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), oder kurz: Wettbewerbsrecht. Auch hier sind wir langjährig tätig.
Regelmäßig vertreten wir unsere Mandanten bei:
In der Vermarktung Ihrer Ideen helfen wir Ihnen auf allen Stufen. Wir verfassen und verhandeln für Sie Geheimhaltungsvereinbarungen, NDAs, Vermarktungs- und Verwertungsverträge, Lizenzvertrag und Nutzungsvereinbarungen, ganz gleich, ob Sie nun Inhaber der Rechte, oder Verwerter sind.
Wir helfen bei der Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und prüfen für Sie auch Geschäftsbedingungen Ihrer Mitbewerber, wenn Sie den Verdacht haben, dass dort unzulässige Regelungen enthalten sind, die zu unlauterem Wettbewerb zu Ihren Lasten führen.
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