Die Rechte des „geistigen Eigentums“ spielen in unserer Gesellschaft eine immer größere Rolle und sind längst nicht mehr nur für Konzerne oder global player relevant. Vielmehr begegnen uns allen schon wegen der vielen bekannten in Ostwestfalen und Bielefeld ansässigen Unternehmen täglich Marken, Unternehmenskennzeichen (Firmennamen), urheberrechtlich geschützte Werke, eingetragenes Design und weitere (gewerbliche) Schutzrechte. Schon lange sind Abmahnungen und Gerichtsverfahren zu diesen Themen tägliche Realität in unserer Kanzlei und vor den Gerichten. Natürlich kommt es dabei immer wieder zu Fragen und Problemen, bei deren Lösung wir gerne helfen. Mit zwei Rechtsanwälten, die jeweils bereits seit vielen Jahren sowohl Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz als jeweils auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sind, stehen wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmern in allen rechtlichen Belangen des geistigen Eigentums mit Rat und Tat zur Seite. Ein Rechtsanwalt wird Ihnen als dauerhafter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, der Sie strategisch und rechtlich bei der Lösung Ihrer Fragen rund um das geistige Eigentum unterstützt.
Urheberrechtlich geschützte Werke finden sich überall. Z.B. kommt kaum eine Website ohne Lichtbilder aus. Neben Musikwerken sind auch Computerprogramme, Karten, Pläne und Sprachwerke aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Zudem hat das Urheberrecht im Bereich der angewandten Kunst durch die Änderung der Rechtsprechung des BGH an Bedeutung gewonnen. Wir vertreten Fotografen, Autoren, Behörden und Unternehmen in allen Belangen des geistigen Eigentums. Wir sind in diesem weiteren Schwerpunkt unserer Kanzlei u.a. mit folgenden Themen befasst:
Unmittelbar verwandt und in der Durchsetzung ähnlich ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), oder kurz: Wettbewerbsrecht. Auch hier sind wir langjährig tätig.
Regelmässig vertreten wir unsere Mandanten als Fachanwälte
In der Vermarktung Ihrer Ideen helfen wir Ihnen auf allen Stufen. Wir verfassen und verhandeln für Sie Geheimhaltungsvereinbarungen, NDAs, Vermarktungs – und Verwertungsverträge, Lizenzvertrag und Nutzungsvereinbarungen, ganz gleich, ob Sie nun Inhaber der Rechte, oder Verwerter sind.
Wir helfen bei der Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und prüfen für Sie auch Geschäftsbedingungen Ihrer Mitbewerber, wenn Sie den Verdacht haben, dass dort unzulässige Regelungen enthalten sind, die zu unlauterem Wettbewerb zu Ihren Lasten führen.
Als Notare verfassen wir Escrowvereinbarungen und sind Hinterlegungsstelle für Datenträger mit Programmteilen und Quellcodes.
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