Im Rahmen der Vortragstätigkeit der Rechtsanwälte und Fachanwälte unserer Kanzlei hält Rechtsanwalt Küpperbusch vor Fachpublikum Anfang Oktober gleich zwei Vorträge. Einer davon befasst sich mit der Produktion von Reportagen und dem Persönlichkeitsrecht, der zweite mit dem aktuellen Thema Cyberkriminalität, Hacks und Datenschutz.
Am 05.10.2017 trug er im Rahmen der Arbeitstagung der Pressesprecher der Polizeibehörden in Nordrhein – Westfalen vor Leitern der Presseabteilung und Sprechern des Innenministeriums, der Landespolizeioberbehörden und allen Nordrhein – Westfälischen Kreispolizeibehörden zum Thema Medienunterstützung / Medienproduktion „Reality TV“ durch Polizeibehörden und Polizeibeamte vor. In der Aula des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP) in Selm ging es insbesondere um das Erfordernis und die Umsetzung des Persönlichkeitsschutzes im Zusammenhang mit Medienproduktionen, die als Reportagen in der Begleitung von Polizeibeamten bei deren dienstlicher Tätigkeit produziert werden. Dabei gilt es, die Besonderheiten der polizeilichen Arbeit zu beachten. Einen Rahmen für die Erfordernisse, Verfahren und konkrete Umsetzung solcher Produktionen bietet der sogenannte Medienerlass NRW, der konkret festlegt, auf welche Art und Weise die Zusammenarbeit zwischen Medien, Polizei und Betroffenen durch Behörden und Beamte umzusetzen ist.
Am 11.10.2017 wird Rechtsanwalt und Notar Küpperbusch im Hause der Firma Itelligence AG auf Einladung der R+V Allgemeine Versicherung AG zu einem Thema aus dem Bereich der IT – Sicherheit vortragen.
In den letzten Jahren rückt zunehmend der Bereich der IT – Sicherheit in den Focus. Führt dieses Thema im Mittelstand bisher eher ein vernachlässigte Nischendasein, führen aufkommende Erfordernisse der sogenannten EU Datenschutzgrundverordnung und die Erkenntnis der wirtschaftlichen Bedeutung von Datensicherheit (nach Schätzungen soll im Jahr 2016 ein Gesamtschaden durch Cyberkriminalität in der deutschen Industrie von 22,4 Milliarden Euro entstanden sein) dazu, dass dem Datenschutz und dem Schutz vor Cyberkriminalität langsam auch im Mittelstand die Bedeutung zugemessen wird, die tatsächlich angemessen ist.
Neue Haftungstatbestände werden nach dem Willen des Gesetzgebers, der neben der Datenschutzgrundverordnung z.B. auch im IT Sicherheitsgesetz dokumentiert ist, dafür sorgen, dass der bessere Schutz der Daten durch Unternehmen zukünftig geradezu erzwungen wird. Dazu sehen die neuen Normen neben Haftungsnormen für Schäden etwa auch Bußgelder in Höhe von 10 oder sogar 20 Mio Euro vor, wenn gegen die festgelegten Voraussetzungen der Datensicherheit durch Unternehmen verstoßen wird. Außerdem bestehen Meldepflichten für Fälle, durch die geschützte Daten durch Dritte rechtswidrig erlangt werden konnten.