Vortrag vor Fachanwälten in Hamburg am 22.04.2017

Thema: Verpflichtung zur Überwachung verlinkter Inhalte

Nahezu alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei aus Bielefeld sind in ihrem Gebiet Fachanwalt. Fachanwälte müssen sich in ihrem Fachgebiet regelmäßig fortbilden. Dies gilt für alle Fachanwälte, ganz gleich ob im Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Mietrecht, Sozialrecht, Urheberrecht, Versicherungsrecht oder Verwaltungsrecht. Jeder Fachanwalt muss im Jahr mindestens 15 Stunden Fortbildung je Fachgebiet vorweisen, ansonsten verliert er seine Berechtigung, den Titel Fachanwalt zu führen.

Als Fachanwälte der Bielefelder Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stracke, Bubenzer & Partner nehmen wir – als Teilnehmer und als Referenten – regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil, meistens in einem Umfang über die Verpflichtungen der Fachanwaltsordnung hinaus. Es ist unerlässlich, sich in den von uns spezialisiert abgedeckten Bereichen anwaltlicher Tätigkeit und des Notariats fortzubilden und die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Wissenschaft zu kennen. Nur so ist eine optimale Vertretung unserer Mandanten gewährleistet.

Herr Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch wird im Rahmen einer bereits seit vielen Jahren im Frühjahr erfolgreich jährlich in Hamburg stattfindenden Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwälte für Urheber – und Medienrecht am 22.04.2017 einen zweistündigen Fachvortrag zum Thema „Verpflichtung zur Überwachung verlinkter Inhalte auf Rechtswidrigkeit“ halten.

Thema werden unter Anderem die im Artikel „Haftung für Linksetzung, Linküberwachung und Seitenänderung“ im Blog bielefelder-rechtsanwälte bereits besprochenen Urteile des EuGH, des LG Hamburg und des BGH sein. Hinzu kommen neue Urteile der Instanzgerichte.

Wir freuen uns als Fachanwälte aus Ostwestfalen auf den Austausch mit Fachanwälten aus dem ganzen Bundesgebiet.

Über den Autor

Autorenbild Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch
Volker Küpperbusch

Herr Rechtsanwalt und Notar Küpperbusch ist Berater für Unternehmer im Gesellschaftsrecht, Markenrecht, geistiges Eigentum und Prozessführung. Er vertritt anwaltlich eine Vielzahl von Unternehmen und Gesellschaftern. Als Notar berät er zu Gründung, Beteiligung, Vorsorge und Nachfolge.

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