Am 10.03.2021 ist unsere Kanzleikollegin, Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht Astrid Siebe, zur Notarin mit Amtssitz in Bielefeld berufen worden.
Als weitere und damit aktuell zweite Notarin unserer Kanzlei nach Berufung von Frau Rechtsanwältin Marion Schmidt zur Notarin am 03.03.2021 wird sie zukünftig gemeinsam mit den Notaren Volker Küpperbusch und Philipp Küster für alle notariellen Amtsgeschäfte zur Verfügung stehen. Das umfasst vor allem die Erstellung und Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen, Testamenten und Erbverträgen, Registeranmeldungen sowie Gründung von Unternehmen.
Frau Siebe hat aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit besondere Kenntnisse der notariellen Tätigkeit im Bereich der Adoption – auch Erwachsenenadoption – und im Vereinsrecht.
Neben dem im Anwaltsnotariat nebenberuflich ausgeübten Amt des Notars wird Frau Siebe weiterhin als Anwältin und Fachanwältin schwerpunktmässig im Bereich des Beamtenrechts, des Disziplinarrechts, des Arbeitsrechts des öffentlichen Dienstes tätig sein.
Sie ist bei aller langjährigen Tradition der Kanzlei Dr. Stracke die Jüngste, die in unserer Kanzlei jemals zur Notarin oder zum Notar ernannt worden ist.
Wir gratulieren der Kollegin und Notarin Astrid Siebe zum erfolgreichen Abschluss der Notarausbildung und zur Ernennung zur Notarin in Bielefeld und freuen uns auf weitere Zusammenarbeit!