Wenn ein Attest nicht ausreicht
Berichterstattungen zufolge waren Arbeitnehmer in Deutschland seit 2014 durchschnittlich 10-12 Arbeitstage erkrankt. Bei Erkrankung hat der Beamte – wie die meisten Angestellten – seine Dienstunfähigkeit
Wenn Sie keine passenden Treffer gefunden haben, versuchen Sie eine neue Suche!
Berichterstattungen zufolge waren Arbeitnehmer in Deutschland seit 2014 durchschnittlich 10-12 Arbeitstage erkrankt. Bei Erkrankung hat der Beamte – wie die meisten Angestellten – seine Dienstunfähigkeit
Was glauben Sie, ist ein Dienstunfall? Der Lehrer, der auf dem Schulweg mit seinem Fahrrad von einem Auto angefahren wird? Der Polizist, der bei einer
Viele Beamte werden durch ihre Vorgesetzten im Fall der Dienstunfähigkeit nach Details zu ihren Erkrankungen gefragt. Solche Fragen muss der Beamte grundsätzlich nicht beantworten, da
Durch Gesetzesänderung vom 7.04.2017 wurde eine Einstandsmöglichkeit des Dienstherrn für den schuldunfähigen oder zahlungsunfähigen Angreifer seines Beamten geschaffen, wenn der Beamte von dem Angreifer hätte
Ab dem 24.04.2017 wird Frau Rechtsanwältin Astrid Siebe aus Bielefeld an der Akademie Mont-Cenis in Herne die viertägige Seminarveranstaltung „Beamtenrecht – Einführung“ durchführen. Die Akademie
Die Haftung des Beamten für Pflichtverletzungen Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haben ihrem Dienstherrn den daraus entstehenden Schaden zu
Ein Polizeibeamter beabsichtigte, einen Zeckenstich, den er sich – seiner Auffassung nach – nur bei einem bestimmten dienstlichen Einsatz hatte zuziehen können, als Dienstunfall anerkennen
Berücksichtigung früherer beruflicher Tätigkeit Die Richtigkeit der Festsetzung der Erfahrungsstufe ist für den frisch verbeamteten Beschäftigten von zentraler Bedeutung, insbesondere wenn er zuvor anderweitig beruflich
Relevanz für Beurteilung und Beförderung Aufgrund seines Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung kann Beamten eine höherwertige Tätigkeit bei einer Tochtergesellschaft eines Postnachfolgeunternehmens nur dauerhaft zugewiesen werden,
Nicht nur steht es Beamten frei, in einem gegen sie eingeleiteten Disziplinarverfahren auszusagen, sie haben auch ein Recht auf korrekte Belehrung darüber. Nach aktueller Rechtsprechung
Kontakt
Marktstraße 7 • 33602 Bielefeld
Telefon (0521) 966 57-0
Telefax (0521) 966 57-66
E-Mail info@ra-stracke.de
Praxiszeiten
Montag - Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 16.00 Uhr
Im übrigen nach Vereinbarung
© Copyright 2023 | Dr. Stracke, Bubenzer & Partner mbB | Datenschutzerklärung | Impressum
KONTAKT
Marktstr. 7 • 33602 Bielefeld
Telefon (0521) 966 57-0
Telefax (0521) 966 57-66
E-Mail info@ra-stracke.de
PRAXISZEITEN
Montag – Donnerstag
8.00-18.00 Uhr
Freitag 8.00-16.00 Uhr
im übrigen nach Vereinbarung
HYGIENEHINWEISE
Aktuelle Hygienemaßnahmen der Kanzlei aufgrund der Corona-Pandemie [mehr Infos]