Tierhaltung in der Mietwohnung
Wünscht der Mieter die Haltung eines Tieres in der Wohnung, sollte dieser Wunsch vor Abschluss des Mietvertrages besprochen werden. Zieht der Mieter ein, ohne den
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Beschlüsse über bauliche Veränderungen durch eine Eigentümergemeinschaft müssen mit der qualifizierten Mehrheit des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG getroffen werden. Das heißt: Jeder
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