Das COVID19-Gesetz im WEG
Zugleich: Handlungsempfehlung für WEG-Verwalter in der Corona-Krise Das Gesetz mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht“
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Zugleich: Handlungsempfehlung für WEG-Verwalter in der Corona-Krise Das Gesetz mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht“
Die Corona-Krise hat viele Selbstständige, Unternehmen aber auch Mitarbeiter und Verbraucher kalt erwischt. Aus vielen Jahren des Aufschwungs und durchaus in der Gewissheit, dass diese
Am gestrigen Tag haben wir zum Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht berichtet. Am
Die Corona-Krise ist in aller Munde. Die Bundesregierung und die Landesregierungen und vorher schon der Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld haben weitreichende Beschränkungen des öffentlichen Lebens
Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrechtsverfahren Update 27.03.2020 -22:50 Uhr: Am Tag der Verabschiedung
Ein Hauseigentümer, der Adressat von belastenden Maßnahmen wird, kann selbst entscheiden, ob er gegen die Bauordnungsbehörde Rechtsschutz ersuchen möchte. Doch wie liegt der Fall, wenn
Wünscht der Mieter die Haltung eines Tieres in der Wohnung, sollte dieser Wunsch vor Abschluss des Mietvertrages besprochen werden. Zieht der Mieter ein, ohne den
Die Wohnungseigentümer können den konkreten Gebrauch des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluss regeln. Bei der Ausgestaltung dieses Gebrauchs haben sie nach § 15
Sind Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung? Wollen Sie diesen Sommer Ihre Terrasse oder den Balkon umgestalten? Nach der Serie von Terroranschlägen im letzten Jahr suchen sich
Nun hat es auch den Immobilienmakler erwischt: Ein von ihm mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln geschlossener Vertrag unterliegt dem Widerrufsrecht des § 312g BGB. Das hat
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