Rechtliche Vorgaben für Internet und Social Media für Behörden
Am 15.01.2018 und 16.01.2018 wird Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch aus Bielefeld an der Akademie Mont-Cenis in Herne eine zweitägige Seminarveranstaltung zum Thema Pressemitteilungen und Veröffentlichungen durch Behörden halten.
Die Akademie Mont-Cenis ist als Fortbildungsakademie des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Innenministeriums NRW. Sie ist ein Träger für die Fortbildung von Beamten in Behörden, Kommunen, Ministerien und Einrichtungen des Landes.
Auch für Behörden gelten die teilweise schwierigen und unübersichtlichen Regeln des Urheberrechts, des Persönlichkeitsrechts und der Datenschutz. Diese werden auch in dienstlichen Zusammenhängen immer relevanter. Insbesondere in Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit und nach außen sichtbar werdender Tätigkeit von Behörden über Plattformen wie facebook oder twitter bestehen viele Unsicherheiten und offene Fragen, welche Voraussetzungen für zulässige Auftritte einzuhalten sind.
Herr Rechtsanwalt Notar Küpperbusch wird den Seminarteilnehmern – Öffentlichkeitsbeauftragten von Landesbehörden – in diesem Seminar wesentliche Aspekte der rechtlichen Vorgaben in der Öffentlichkeitsarbeit von Behörden vermitteln, wie sie in dienstlichen Zusammenhängen für die damit beauftragten Mitarbeiter regelmäßig auftreten.