Am 19.04.2021 wurde unser Kollege und langjähriger Partner der Kanzlei Dr. Stracke, Bubenzer & Partner, Herr Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch, im Rahmen der Kammerversammlung in Hamm/Westfalen erneut und einstimmig in den Vorstand der Westfälischen Notarkammer gewählt. Die Amtsperiode des neu gewählten Vorstandes beginnt am 01.07.2021.
Herr Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch steht Ihnen bei uns gemeinsam mit den Notarinnen Marion Schmidt und Astrid Siebe sowie unserem weiteren Notar, Herrn Philipp Küster für alle Fragen notarieller Amtsausübung zur Verfügung, sei es bei der Beurkundung von Gesellschafts-, Grundstücks- oder Erbverträgen oder aber von Testamenten, Eheverträgen oder Vorsorgevollmachten/Patientenverfügungen. Herr Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch ist aufgrund seiner durch die ihm verliehenen Fachanwaltsbezeichnungen ausgewiesenen Spezialisierung auch ihr Ansprechpartner, wenn es um Gesellschaftsauseinandersetzungen und Nachfolgeregelungen für Unternehmen geht. Als zertifizierter Testamentsvollstrecker kümmert er sich auch um die interessen- und zielgerichtete Abwicklung von Nachlässen und eine möglichst konfliktfreie und zügige Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften .
Die erneute Wahl unseres Kollegen, Herrn Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch, in den Vorstand der Westfälischen Notarkammer ist für uns auch Anerkenntnis und Bestätigung seines vielfältigen Engagements und seiner hohen Fachlichkeit. Wir gratulieren Herrn Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch ganz herzlich zu seiner Wahl und freuen uns mit ihm über seine erneute Berufung in den Vorstand der Westfälischen Notarkammer.