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Rechtsanwältin und Notarin Marion Schmidt jetzt auch Fachanwältin für Erbrecht

Kurz nach ihrer Bestellung zur Notarin in Bielefeld ist unsere Kanzleipartnerin Rechtsanwältin und Notarin, gleichzeitig langjährige Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht Marion Schmidt, mit Zulassung der Rechtsanwaltskammer Hamm auch berechtigt, die Berufsbezeichnung Fachanwältin für Erbrecht zu führen.

Rechtsanwältin und Notarin Bielefeld Marion Schmidt

Die Fachanwaltschaft für Erbrecht wird verliehen aufgrund besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen des materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht, internationalen Privatrechts im Erbrecht, vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft sowie besonderen steuerlichen und prozessualen Bezügen des Erbrechts. Immer mehr Raum nimmt auch die Beratung zum digitalen Nachlass und damit zusammenhängender Fragen ein.

Frau Schmidt verfügt damit aufgrund der Kombination der Fachanwaltschaften für Familienrecht und Erbrecht und ihre tägliche Arbeit in diesen Bereichen über umfassende Kenntnisse insbesondere der Gestaltung familiärer Vorsorge, insbesondere von Ehevertrag, Erbvertrag, Testament, Scheidungsfolgenvereinbarung, Vorsorgevollmacht, Nachfolgeregelungen, vorweggenommene Erbfolge und deren Umsetzung.

Damit können wir die Anliegen unserer Mandanten auch in diesem Bereich nachweislich spezialisiert vertreten. Die neu zugelassene Bezeichnung Fachanwältin für Erbrecht steht für eine weitere Spezialisierung und Ausweitung unserer Beratung im Bereich Erbe, Familie und Unternehmensnachfolge.

Insgesamt stehen wir unseren Mandanten mittlerweile mit 14 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und insgesamt 20 Fachanwaltschaften in 11 unterschiedlichen Fachanwaltsbezeichnungen zur Verfügung. Sie finden bei uns Fachanwälte für Arbeitsrecht, Bau – und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, gewerblichen Rechtsschutz (Marke, Design, Patent, Wettbewerb), Handels – und Gesellschaftsrecht, Miet – und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Urheber – und Medienrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht.

Zusätzlich sind vier unserer KanzleipartnerInnen Notarin bzw. Notar mit Amtssitz in Bielefeld.

Wir haben für jedes Ihrer Anliegen den richtigen Ansprechpartner – persönlich und fachlich. Und sollten wir Ihnen nicht weiterhelfen können, haben wir sicher den richtigen Rat, an wen Sie sich wenden können.

Über den Autor

Autorenbild Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch
Volker Küpperbusch

Herr Rechtsanwalt und Notar Küpperbusch ist Berater für Unternehmer im Gesellschaftsrecht, Markenrecht, geistiges Eigentum und Prozessführung. Er vertritt anwaltlich eine Vielzahl von Unternehmen und Gesellschaftern. Als Notar berät er zu Gründung, Beteiligung, Vorsorge und Nachfolge.

KONTAKT

Marktstr. 7 • 33602 Bielefeld
Telefon (0521) 966 57-0
Telefax (0521) 966 57-66
E-Mail info@ra-stracke.de

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