Vom 7.-11.9.2020 findet das Seminar „Kirchliches Arbeitsrecht und aktuelle Rechtsprechung des BAG für die MAV“ in Erfurt statt. Frau Rechtsanwältin Marion Schmidt, Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht aus Bielefeld, Spezialistin im kirchlichen Arbeitsrecht, wird als eine von zwei Referenten dieses Seminar durchführen.
Veranstalter des Seminars ist Arbeit & Lernen Detmold. Das Seminar „Kirchliches Arbeitsrecht und aktuelle Rechtsprechung des BAG für die MAV“ ist spezifisch als Fachtagung für Mitarbeitervertretungen konzipiert. Den Mitarbeitervertreterinnen und – vertretern wird grundlegendes Wissen zu den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts und vor allem zu den neuesten diesbezüglichen Entscheidungen des BAG und des EuGH (Stichwort: Selbstbestimmungsrecht und AGG) vermittelt; ein weiteres, weiterhin aktuelles Thema ist die von der Synode der EKD im November 2018 verabschiedete Novelle des MVG.EKD, die mit der wesentlichsten Änderung – Einrichtung einer verbindlichen Einigungsstelle in Angelegenheiten des § 40 MVG.EKD – am 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Zudem werden Entscheidungen in den dauerhaft relevanten Themenbereichen verhaltens- und personenbedingte Kündigung, Sonderkündigungsschutz, Befristung, Abmahnung, Zeugnis u.ä.m. besprochen.
Frau Rechtsanwältin Schmidt ist eine seit Jahrzehnten erfahrene Dozentin und Spezialistin im kirchlichen Arbeitsrecht und gibt den Teilnehmern Gelegenheit, an ihren erheblichen praktischen Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet teilhaben lassen. Entsprechend wird auf individuelle Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbstverständlich und umfangreich eingegangen.
Zusätzlich zu der Darstellung der rechtlichen Neuerungen findet an einem der Seminartage ein Besuch des Bundesarbeitsgerichts statt.
Seminarort ist das „Victor´s Residenz-Hotel Erfurt“.