Die Corona-Krise ist in aller Munde. Die Bundesregierung und die Landesregierungen und vorher schon der Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld haben weitreichende Beschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Diese werden jetzt umgesetzt, um die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Dabei stellen sich aufgrund der derzeitigen unsicheren Lage vielfältige rechtliche Fragen. Die Regierungen erlassen derzeit nahezu täglich neue Vorschriften, die sich nicht nur mit der Frage der Beschränkung des Ausganges, sondern auch der Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen, Hilfen für Verbraucher, Wirtschaft und Unternehmen befassen. Als Rechtsanwälte und Notare beobachten und begleiten wir sämtliche Maßnahmen der Regierungen zur Unterstützung unserer Mandanten.
Dabei stellen sich Fragen des Arbeitsrechts, wie etwa Kündigungen, Kündigungsschutz, Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld. Gleichzeitig werden für Unternehmen Mittel verschiedenster Art bereitgestellt. Es sind weitreichende Gesetze geplant, die die Stundung von Darlehen sowie den Ausschluss von Kündigungen aufgrund von während der Corona-Krise entstandenen Mietschulden regeln sollen. Hierzu folgen in Kürze Veröffentlichungen auf diesem Blog.
Für alle rechtlichen Fragen aufgrund der Corona-Krise können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir begleiten und unterstützen Sie auch in diesen Zeiten.
Dabei unterstützen wir die Bemühungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus dadurch, dass wir derzeit soweit wie möglich Beratungen nicht aufgrund persönlicher Besprechungen vor Ort, sondern durch Telefon, Videokonferenz oder per E-Mail durchführen. Dies gewährleistet nicht nur den Schutz unserer Mandanten und unserer Mitarbeiter, sondern darüber hinaus die schnelle Bearbeitung Ihrer Anliegen.
Scheuen Sie sich nicht, uns telefonisch unter 0521/966570, per Telefax unter 0521/9665766 oder per EMail info@ra-stracke.de zu kontaktieren. Sie werden unmittelbar durch die Zentrale an die für Ihre jeweiligen Fallstellungen zuständigen Fachanwälte für Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Versicherungsrecht oder Handels- und Gesellschaftsrecht verbunden.
Sie können die jeweiligen Fachanwälte und Notare fernerhin unter den auf der Seite www.ra-stracke.de genannten E-Mail-Adressen jeweils direkt erreichen. Wenn Sie ein dringendes Anliegen haben, regen wir an, dass Sie sich unmittelbar an die Ihnen bekannten Anwälte unserer Kanzlei per E-Mail wenden. Wenn ihr bekannter Ansprechpartner fachlich nicht weiterhelfen kann, wird er Ihnen den geeigneten Bearbeiter unserer Kanzlei nennen.
Betreffend die notariellen Tätigkeiten und Beurkundungen während der Corona-Krise werden wir gesonderte Hinweise veröffentlichen.
In Kürze folgen eine Zusammenfassung der derzeitigen geplanten Gesetzesänderungen sowie eine Linkliste mit den verschiedenen Hilfsangeboten des Bundes und der Länder.
Wir wünschen Ihnen Gesundheit und dass wir diese Krise gemeinsam meistern.