Seminar „Das kirchliche Einigungsstellenverfahren (MAV) ab 01.01.2020“ in Bielefeld

Am 26.02.2020 wird Frau Rechtsanwältin Schmidt, Fachanwältin für Arbeit-und Familienrecht und Spezialistin im kirchlichen Arbeitsrecht ein Tagesseminar in Bielefeld durchführen. Thema ist die hochaktuelle Entwicklung im Anwendungsbereich des MVG.EKD. Seit dem 1.1.2020 ergänzt das Einigungsstellenverfahren für die Angelegenheiten nach § 40 MVG.EKD das im Fall der Nichteinigung bislang vorgesehene Zustimmungsersetzungsverfahren bei den Kirchengerichten. Dies bedeutet einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel für die künftige Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitungen und Mitarbeitervertretungen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Veränderung zu einer Stärkung der Rechte und Möglichkeiten der Mitarbeitervertretung im Zusammenhang mit den in § 40 MVG.EKD geregelten Beteiligungsrechten führen wird. In dem Seminar „Das kirchliche Einigungsstellenverfahren (MAV) ab 01.01.2020“ werden den Teilnehmern die Inhalte vermittelt, die für eine wirksame und effektive Anrufung der Einigungsstelle beachtet werden sollten. Zur besseren Differenzierung wird der grundsätzliche Unterschied zwischen mitarbeitervertretungsrechtlichen Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren nach §§ 36a, 38 MVG.EKD dargestellt und die jeweiligen Verfahrensabläufe beispielhaft erläutert. Bestandteil der Veranstaltung sind außerdem praktische Fälle zur Einübung des Umgangs mit den ab 01.01.2020 zu beachtenden neuen Vorschriften. Veranstalter des Seminars ist Arbeit & Lernen Detmold. Veranstaltungsort ist das Hotel Bielefelder Hof.

Über den Autor

Autorenbild Rechtsanwältin und Notarin Marion Schmidt
Marion Schmidt

Frau Rechtsanwältin & Notarin Schmidt betreut seit über 20 Jahren Arbeitnehmer und Mitarbeitervertretungen im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts. Sie ist außerdem Ihre anwaltliche Ansprechpartnerin in allen erb- und familienrechtlichen Angelegenheiten. Als Notarin entwirft und beurkundet sie für Sie Testamente, Erb- und Eheverträge und unterstützt auch bei Erbscheinsanträgen, Erbausschlagungen sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

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