Dieselskandal bei Porsche

Landgericht Bielefeld verurteilt Porsche bei Macan S Diesel zu Schadensersatz

In einem von der Kanzlei Dr. Stracke, Bubenzer & Partner geführten Verfahren vor dem Landgericht Bielefeld, Az. 2 O 467/18 hat das Landgericht mit Urteil vom 22.10.2019 die Porsche AG zu Schadensersatz wegen der Manipulation eines Porsche Macan S Diesel verurteilt.

Der Kläger erwarb einen Porsche Macan S Diesel. Nachdem er feststellte, dass ein Fahrzeug von Manipulationen betroffen ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stracke, Bubenzer & Partner. Außergerichtlich wurden die Ansprüche zurückgewiesen, weshalb eine Klage notwendig war. Das Landgericht Bielefeld verurteilte daraufhin die Porsche AG zu Schadensersatz.

Porsche AG verurteilt – die Gründe

Das Landgericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Porsche AG den Kläger durch die Manipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Die Porsche AG habe in das Auto mindestens eine illegale Abschalteinrichtung verbaut. Damit hat die Porsche AG den Käufer des Fahrzeugs Macan S Diesel geschädigt. Der Kläger hätte das Fahrzeug nie gekauft, wenn er von den Manipulationen gewusst hätte. Das Gericht geht davon aus, dass sittenwidrig gehandelt wurde. Insbesondere kann sich die Porsche AG zudem nicht darauf berufen, dass der Motor des Fahrzeuges von der Schwestergesellschaft Audi entwickelt wurde und daher bei der Porsche AG nicht bekannt gewesen sei, dass entsprechende illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Zum einen muss sich die Porsche AG die Kenntnis der Konzernschwester zurechnen lassen. Zum anderen hätte die Porsche AG spätestens in dem Moment, in dem der Verdacht der Manipulation entstand, zwingend eigene Untersuchungen vornehmen müssen und sich nicht auf gegenteilige Versicherungen der Konzernschwester verlassen dürfen

Der Kläger kann daher verlangen, dass sein Fahrzeug zurückgenommen wird und er den Kaufpreis zurückerhält.

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Roman Kanthak

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