Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ an Herrn Rechtsanwalt Ridvan Ciftci

Unserem Kollegen Herrn Rechtsanwalt Ridvan Ciftci wurde Ende Februar durch die zuständige Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ verliehen. Hierzu gratulieren wir ihm sehr herzlich.

Die Verleihung des Fachanwaltstitels bestätigt Herrn Rechtsanwalt Ciftcis herausragende Expertise und sein dauerhaftes Engagement im Bereich des öffentlichen Rechts.

Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ setzt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen voraus, die weit über die üblichen Anforderungen der juristischen Ausbildung und Berufserfahrung hinausgehen. Diese Voraussetzungen sind durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 43c BRAO) und die Fachanwaltsordnung (FAO), insbesondere § 8 FAO, klar geregelt:

  • Theoretische Kenntnisse: Nachzuweisen sind tiefgehende Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht, Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung sowie in mindestens zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts, wie zum Beispiel dem öffentlichen Baurecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht oder Umweltrecht.
  • Praktische Erfahrung: Innerhalb der letzten drei Jahre müssen mindestens 80 Fälle – davon mindestens 30 gerichtliche Verfahren – persönlich und weisungsfrei bearbeitet worden sein.
  • Berufserfahrung: Eine Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt über mindestens drei Jahre innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung ist ebenfalls erforderlich.

Mit der Verleihung des Fachanwaltstitels wird die besondere Qualifikation von Herrn Rechtsanwalt Ciftci im Bereich des Verwaltungsrechts bestätigt. Denn die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung steht für höchste Spezialisierung und Qualität in der Beratung und Vertretung im Verwaltungsrecht.

Herr Rechtsanwalt Ridvan Ciftci berät zu allen Fragen des Verwaltungsrechts, v.a. aber zum Öffentlichen Baurecht, Vergaberecht, Umwelt- und Planungsrecht, Öffentlichen Wirtschaftsrecht, Kommunal- und Beamtenrecht, aber auch zu verfassungsrechtlichen Themen.

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Über den Autor

Autorenbild Rechtsanwältin und Notarin Marion Schmidt
Marion Schmidt

Frau Rechtsanwältin & Notarin Schmidt betreut seit über 20 Jahren Arbeitnehmer und Mitarbeitervertretungen im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts. Sie ist außerdem Ihre anwaltliche Ansprechpartnerin in allen erb- und familienrechtlichen Angelegenheiten. Als Notarin entwirft und beurkundet sie für Sie Testamente, Erb- und Eheverträge und unterstützt auch bei Erbscheinsanträgen, Erbausschlagungen sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

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