Was Sie in einer solchen Situation wissen sollten ist, dass es in der Rechtsprechung derzeit hoch umstritten ist, ob Sie wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes überhaupt belangt werden können.
Denn obwohl es technisch ohne weiteres möglich wäre, speichert aktuell nahezu jedes Messgerät wichtige Daten nicht, die zur tatsächlichen und rechtlichen Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung erforderlich sind (Rohmessdaten). Da der Betroffene in einem Bußgeldverfahren beweisen soll, aus welchen konkreten Gründen eine Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft war, wird ihm die Möglichkeit zur Verteidigung durch die fehlenden Messdaten erheblich erschwert. Hierin sehen diverse Gerichte einen Verstoß gegen das Recht des Betroffenen auf ein faires Verfahren (Art. 20 Abs. 3 GG).
Da derzeit aber noch nicht absehbar ist, wann das Bundesverfassungsgericht sein Urteil fällt, stellt sich die weitergehende Frage, wie in der Zwischenzeit mit Bußgeldverfahren umzugehen ist. Hier kommt den Betroffenen ein aktueller Beschluss des Verfassungsgerichtshofes NRW zugute.
Dieser hat am 06.12.2022 entschieden, dass ein Bußgeldverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auszusetzen ist.
Als Ansprechpartner steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Roman Kanthak als Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Verfügung.