Wichtige Entscheidung für alle Autofahrer

Schnell ist es passiert: Sie wurden von einem (stationären) Blitzer mit überhöhter Geschwindigkeit erfasst. Kurzfristig erhalten Sie einen Anhörungsbogen und im Anschluss einen Bußgeldbescheid. Je nach gefahrener Geschwindigkeit drohen Ihnen dann eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.

Was Sie in einer solchen Situation wissen sollten ist, dass es in der Rechtsprechung derzeit hoch umstritten ist, ob Sie wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes überhaupt belangt werden können.

Denn obwohl es technisch ohne weiteres möglich wäre, speichert aktuell nahezu jedes Messgerät wichtige Daten nicht, die zur tatsächlichen und rechtlichen Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung erforderlich sind (Rohmessdaten). Da der Betroffene in einem Bußgeldverfahren beweisen soll, aus welchen konkreten Gründen eine Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft war, wird ihm die Möglichkeit zur Verteidigung durch die fehlenden Messdaten erheblich erschwert. Hierin sehen diverse Gerichte einen Verstoß gegen das Recht des Betroffenen auf ein faires Verfahren (Art. 20 Abs. 3 GG).

Ob diese Praxis also zulässig ist oder ob die Messgeräte nicht vielmehr so nachgerüstet werden müssen, dass die wichtigen Rohmessdaten gespeichert werden, hat derzeit das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. Entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass die Messgeräte nachgerüstet werden müssen, ist davon auszugehen, dass alle vormaligen Geschwindigkeitsmessungen unverwertbar sind. Sie könnten wegen des Geschwindigkeitsverstoßes folglich überhaupt nicht belangt werden.

Da derzeit aber noch nicht absehbar ist, wann das Bundesverfassungsgericht sein Urteil fällt, stellt sich die weitergehende Frage, wie in der Zwischenzeit mit Bußgeldverfahren umzugehen ist. Hier kommt den Betroffenen ein aktueller Beschluss des Verfassungsgerichtshofes NRW zugute.

Dieser hat am 06.12.2022 entschieden, dass ein Bußgeldverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auszusetzen ist.

Sollten auch Sie Betroffener in einem Bußgeldverfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes sein, empfehlen wir Ihnen daher mit unserer Kanzlei Kontakt aufzunehmen, sobald Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Wir können für Sie dann im Bußgeldverfahren Einspruch einlegen und damit verhindern, dass gegen Sie vorgreiflich eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und/oder ein Fahrverbot verhängt wird.

Als Ansprechpartner steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Roman Kanthak als Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Verfügung.

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Roman Kanthak

Herr Rechtsanwalt Kanthak ist Ihr Ansprechpartner im Zivilrecht und im Strafrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei im Verkehrsrecht. Herr Kanthak vertritt Sie im Verkehrszivilrecht, im Ordnungswidrigkeitenrecht sowie als Verteidiger in Verkehrsstrafsachen. Außerdem ist Herr Kanthak im allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig.

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