David gegen Goliath oder Dieselgate – Es bröckelt weiter

Am 28. 09. 2017 hatte der Kollege Philipp Küster in unserem Blog unter VW-Abgasskandal – Die Front bröckelt von der aktuellen Entwicklung in der Rechtsprechung bezüglich „Dieselgate“ berichtet.

Insbesondere wies der Kollege darauf hin, dass nach unserer Einschätzung den Klagen gegen die VW AG zwischenzeitlich überwiegend stattgegeben wird.

Diese Beobachtung bestätigt sich in einem von uns für ein weiteres Dieselgate-Opfer vor dem Landgericht Paderborn geführten Verfahren: Während das Landgericht Bielefeld in der vom Kollegen Küster zitierten Entscheidung vom 30.06.2017 (Az. 7 O 201/16) von einem Anspruch des Klägers aus Sachmangelgewährleistungsrecht ausging, erklärte das Landgericht Paderborn in der mündlichen Verhandlung, dass nach seiner Auffassung der Tatbestand der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung (§ 826 BGB) erfüllt ist.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen zur Zeit noch nicht vor. Wir werden weiter berichten.

Über den Autor

Autorenbild Rechtsanwalt Steffen Klöne
Steffen Klöne

Steffen Klöne ist einer unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht. Aufgrund seiner weiteren Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht vertritt er seine Mandanten umfassend an den Schnittstellen des Arbeitsrechts und des Rechts des geistigen Eigentums.

KONTAKT

Marktstr. 7 • 33602 Bielefeld
Telefon (0521) 966 57-0
Telefax (0521) 966 57-66
E-Mail info@ra-stracke.de

PRAXISZEITEN

Montag – Donnerstag
8.00-18.00 Uhr
Freitag 8.00-14.00 Uhr
im übrigen nach Vereinbarung