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VW-Abgasskandal – Die Front bröckelt

Der VW-Abgasskandal hat sich inzwischen zum sogenannten Dieselgate entwickelt. Er wird inzwischen zurecht als größter Wirtschaftsskandal der jüngeren deutschen Geschichte bezeichnet. Eine Entschädigung an jeden Betroffenen gibt es hierzulande im Gegensatz zu den USA nicht. Eigentümer von betroffenen VW-Fahrzeugen (VW, Skoda, Audi, Seat) sind gehalten, ihre Rechte durch Klage gegen VW oder den Händler als Verkäufer geltend zu machen. Dort hat sich VW zur Vermeidung einer Prozessflut zu ganz erheblichen Schadensersatzleistungen an die betroffenen Autokäufer verpflichtet.

Mangel an VW – Motor

Hierzulande sah es angesichts klageabweisender Urteile von Landgerichten lange Zeit danach aus, dass VW völlig ungeschoren davon kommt. Auch nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt mit Bescheid vom 14.10.2015 ausdrücklich festgestellt hatte, dass eine 7-stellige Zahl von VW-Motoren (Typ EA189) mit einer gesetzlich unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sind, ließen Urteile zugunsten von Käufern lange auf sich warten. Der Autohersteller und die Händler als Verkäufer behaupten noch immer, dass ein Mangel überhaupt nicht vorläge. Der gesetzeswidrige Zustand sei durch ein einfaches Software-Update zu beheben und läge somit unter der vom Bundesgerichtshof anerkannten Erheblichkeitsschwelle.

Dieser Auffassung ist mit Vehemenz entgegenzutreten! Das Landgericht Bielefeld hat in einer Entscheidung vom 30.06.2017 (Az. 7 O 201/16) für Ostwestfalen in Kammerbesetzung festgestellt,

dass ein Fahrzeug, in welchem die in Rede stehende Software (unzulässige Abschaltvorrichtung) verbaut ist, nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Software-Update

Im Klartext: VW-Fahrzeuge mit dem Motor-Typ EA189 sind mangelhaft im Sinne des Gesetzes. Dass sich hieran durch das von VW angebotene und zum Teil auch schon umgesetzte Software-Update etwas ändert ist fraglich. Unsere Mandanten berichten von erheblichem Mehrverbrauch nach dem Software-Update. Auch soll es eine erhöhte Geräuschentwicklung im Fahrzeug geben. Bereits das OLG Celle hat in seiner Entscheidung vom 30.08.2016 (Az. 7 W 26/16) außerdem darauf hingewiesen, dass der sogenannte merkantile Minderwert (Kaufpreisverlust beim Wiederverkauf) ohnehin durch das Software-Update nicht behoben werden kann. Dies dürfte inzwischen aufgrund des massiven Vertrauensverlustes gegenüber Dieselmotoren nicht mehr ernsthaft bestritten werden können. Genau dieser Überzeugung ist auch das Oberlandesgericht München. Es hat in einem Beschluss vom 20.06.2017 (Az. 8 U 1710/17) mitteilen lassen, dass das Software-Update wohl keine ausreichende Nacherfüllung darstellen dürfte. Von VW hat das Oberlandesgericht einen Kostenvorschuss für die Beauftragung eines Sachverständigen zur dezidierten Untersuchung dieser Fragestellung in Höhe von 40.000,00 € angefordert.

Arglistige Täuschung durch VW

Auch bei Klagen, die sich direkt gegen VW als Hersteller des Fahrzeuges richten, gibt es nach unserer Einschätzung inzwischen überwiegend stattgebende Urteile. VW wird inzwischen reihenweise zur Leistung von Schadensersatz verurteilt. Begründet werden die Urteile mit einer arglistigen Täuschung seitens VW. Die Verantwortlichen bei VW haben demnach mit ihrer Verschleierungstaktik große Bevölkerungskreise und Käuferinteressenten getäuscht und dadurch eine sittenwidrige Schädigung herbeigeführt (vgl. exemplarisch LG Heilbronn, Urteil vom 15.08.2017 zum Az. 9 O 111/16).

In den Gerichtsverfahren erhält VW regelmäßig die Möglichkeit, die verantwortlichen Personen für den Einbau der rechtswidrigen Abschalteinrichtung namentlich zu benennen. Es ist diesseits kein Fall bekannt, in dem das tatsächlich von VW offenbart wurde. Prozessual bewirkt dies eine Umkehrung der Beweislast, so dass VW inzwischen in zahlreichen Entscheidungen zu Schadensersatz verurteilt worden ist.

Klage jetzt!

Für unsere Mandanten haben wir inzwischen mehrere Klagen unter anderem vor den Landgerichten Bielefeld, Paderborn, Detmold und Dortmund eingereicht. Die Klage vor den Heimatgerichten der Fahrzeug-Eigentümer halten wir für deutlich erfolgsversprechender, als sogenannte „Sammelklagen“ zum Beispiel von der Schutzgemeinschaft „myRight“. Diese Schutzgemeinschaft hat mit einer ihrer ersten Klagen nach aktuellen Pressemitteilung vor dem Heimatgericht von VW in Braunschweig eine Schlappe erlitten.

Betroffene Käufer von VW-Fahrzeugen oder verwandter Marken sollten nicht länger warten und sich beraten lassen. Insbesondere Gewährleistungsansprüche gegen Fahrzeughändler können Ende des Jahres verjähren. Chancen auf eine Entschädigung sinken dann. Wir besprechen allerdings auch Ihre Erfolgsaussichten in einem Verfahren gegen die VW-AG. Neben den Erfolgsaussichten können wir bereits in einem ersten Beratungsgespräch Risiken, Chancen und voraussichtliche Kosten des Verfahrens erörtern. Herr Rechtsanwalt Küster sowie Herr Rechtsanwalt Kanthak profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Prozessführung.

Über den Autor

Autorenbild Rechtsanwalt und Notar Philipp Küster
Philipp Küster

Herr Rechtsanwalt und Notar Küster ist Ihr Spezialist im Immobilienrecht. Als Notar ist seine Aufgabe die vorsorgende Vertragsgestaltung z.B. im Familien- und Erbrecht.

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