Neue Fahrverbote wohl unwirksam

Große Zweifel auch im Hinblick auf den Blitzer an der Artur-Ladebeck-Straße

Der neue Blitzer an der Artur-Ladebeck-Straße steht in der Kritik. In der neu angelegten 30er Zone sind in den vergangenen Tagen über 5800 Autofahrer geblitzt worden. Vielen von ihnen droht jetzt ein Fahrerbot. Die lokalen Medien haben bereits vielfach berichtet.

Für betroffene Autofahrer gibt es aber Grund zur Hoffnung. Ohnehin gilt bereits von Beginn an, dass die Tempo 30-Zone sehr schlecht ausgeschildert und damit nicht ausreichend kenntlich gemacht ist. Konnten Sie das Schild nicht erkennen, besteht die Möglichkeit gegen ein drohendes Fahrverbot vorzugehen.

Darüber hinaus steht aber auch die Novelle der Straßenverkehrsordnung an sich in der Kritik. Nach hiesiger Auffassung ist die Erweiterung des Regelfahrverbots nicht ausreichend legitimiert, weil in der Änderungsverordnung der StVO die sogenannte Ermächtigungsgrundlage nicht korrekt zitiert ist. Dieses Zitiergebot ist allerdings durch das Grundgesetz geschützt. Die Landesverkehrsminister sehen ebenfalls Änderungsbedarf. Mit dem Saarland hat das erste Bundesland bereits die neue Fahrverbotsregel außer Kraft gesetzt.

Im Klartext bedeutet das: Während die zugrundeliegenden rechtlichen Regelungen für Verwarnungen und Bußgelder wohl korrekt wiedergegeben wurden, sind die neuen Fahrverbote nicht wirksam.

Im Einzelnen sind dies:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 21 und 30 km/h innerorts
  • Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 26 und 40 km/h außerorts
  • Nichtbilden der Rettungsgasse bei stockendem Verkehr
  • Befahren der Rettungsgasse durch Unbefugte
  • Gefährliches Abbiegen
Zwar können die Tatbestände an sich weiter geahndet werden. Die Verhängung der Fahrverbote wäre jedoch unzulässig.

Haben auch Sie kürzlich einen Bußgeldbescheid erhalten und sollen möglicherweise sogar den Führerschein abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich kurzfristig mit uns in Verbindung zu setzen und den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen. Herr Rechtsanwalt Kanthak als Ihr Ansprechpartner im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht steht Ihnen gern zur Verfügung.

Telefonisch ist er unter 0521 – 9665747 zu erreichen.

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Roman Kanthak

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