Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bielefeld liegt bereits vor.
Unser Mandant hat gewonnen.
Das Gericht hat festgestellt, daß die fristlose und die fristgerechte Kündigung unwirksam sind.
Die Arbeitgeberseite wurde verurteilt, unseren Mandanten bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreits zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beschäftigen.
Das vollständig abgefasste Urteil mit der ausführlichen Begründung der gerichtlichen Entscheidung erwarten wir in den nächsten Tagen.
Anschließend werden wir die gerichtliche Entscheidung näher analysieren.