Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht Marion Schmidt zur Notarin in Bielefeld ernannt

Am 03.03.2021 ist die langjährige Partnerin der Kanzlei Dr. Stracke, Frau Rechtsanwältin Marion Schmidt durch den Präsidenten des Landgerichts Bielefeld zur Notarin mit dem Amtssitz in Bielefeld ernannt worden. Sie ist damit eine von aktuell lediglich sieben Notarinnen in Bielefeld.

Als Rechtsanwältin und Notarin wird sie zukünftig gemeinsam mit den Notaren Volker Küpperbusch und Philipp Küster für alle notariellen Amtsgeschäfte zur Verfügung stehen. Das umfasst vor allem die Erstellung und Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen, Testamenten und Erbverträgen, Registeranmeldungen sowie Gründung von Unternehmen.

Aufgrund ihrer Fachanwaltschaften und der langjährigen anwaltlichen Tätigkeit in diesen Bereichen ist Frau Rechtsanwältin und Notarin Schmidt insbesondere im Bereich der Gestaltung von Verträgen und Erklärungen im Erbrecht und Familienrecht tätig.

Neben dem im Anwaltsnotariat nebenberuflich ausgeübten Amt des Notars wird sie weiterhin als Anwältin schwerpunktmässig im Bereich des Arbeitsrechts mit Spezialisierung auf das öffentliche und kirchliche Arbeitsrecht insbesondere im Falle von Kündigung und Eingruppierung, im Familienrecht, familienrechtlicher Vertretung und Scheidungsverfahren sowie erbrechtlichen Auseinandersetzungen tätig sein.

Wir gratulieren der Kollegin und Notarin Marion Schmidt zum erfolgreichen Abschluß der Notarausbildung und zur Ernennung!

Rechtsanwältin Marion Schmidt bei der Ernennung zur Notarin

Über den Autor

Autorenbild Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch
Volker Küpperbusch

Herr Rechtsanwalt und Notar Küpperbusch ist Berater für Unternehmer im Gesellschaftsrecht, Markenrecht, geistiges Eigentum und Prozessführung. Er vertritt anwaltlich eine Vielzahl von Unternehmen und Gesellschaftern. Als Notar berät er zu Gründung, Beteiligung, Vorsorge und Nachfolge.

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