Am 28. 09. 2017 hatte der Kollege Philipp Küster in unserem Blog unter VW-Abgasskandal – Die Front bröckelt von der aktuellen Entwicklung in der Rechtsprechung bezüglich „Dieselgate“ berichtet.
Insbesondere wies der Kollege darauf hin, dass nach unserer Einschätzung den Klagen gegen die VW AG zwischenzeitlich überwiegend stattgegeben wird.
Diese Beobachtung bestätigt sich in einem von uns für ein weiteres Dieselgate-Opfer vor dem Landgericht Paderborn geführten Verfahren: Während das Landgericht Bielefeld in der vom Kollegen Küster zitierten Entscheidung vom 30.06.2017 (Az. 7 O 201/16) von einem Anspruch des Klägers aus Sachmangelgewährleistungsrecht ausging, erklärte das Landgericht Paderborn in der mündlichen Verhandlung, dass nach seiner Auffassung der Tatbestand der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung (§ 826 BGB) erfüllt ist.