Fachtagung „Aktuelles Arbeitsrecht zwischen Rhein und Weser“ am 24. und 25.06.2024

Im Januar wurde unserer Kanzleikollegin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Astrid Siebe, gleichzeitig Fachanwältin für Verwaltungsrecht, von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Berechtigung verliehen, die Berufsbezeichnung Fachanwältin für Arbeitsrecht zu führen.

Die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht wird verliehen aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen des Individualarbeitsrechts, des kollektiven Arbeitsrechts und des besonderen Verfahrensrechts vor den Arbeitsgerichten.

Frau Siebe ist seit Jahren im öffentlichen Dienstrecht spezialisiert und verfügt damit aufgrund der Kombination der Fachanwaltschaften über umfassende Kenntnisse, insbesondere Mandate im dienstrechtlichen Bereich (Beamtenrecht und Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes, TVöD/TV-L) zu bearbeiten. Entsprechend können wir die Anliegen unserer Mandanten nachweislich spezialisiert auch in diesem Bereich vertreten.

Insgesamt stehen wir unseren Mandanten mittlerweile mit 14 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und insgesamt 20 Fachanwaltschaften in 11 unterschiedlichen Fachanwaltsbezeichnungen zur Verfügung. Sie finden bei uns Fachanwälte für Arbeitsrecht, Bau – und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, gewerblichen Rechtsschutz (Marke, Design, Patent, Wettbewerb), Handels – und Gesellschaftsrecht, Miet – und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Urheber – und Medienrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht. Zusätzlich sind vier unserer KanzleipartnerInnen Notarin bzw. Notar mit Amtssitz in Bielefeld.

Für jedes Ihrer Anliegen können wir entsprechend den richtigen Ansprechpartner in persönlicher und fachlicher Hinsicht benennen.

Über den Autor

Rechtsanwalt Steffen Klöne
Steffen Klöne

Steffen Klöne ist einer unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht. Aufgrund seiner weiteren Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht vertritt er seine Mandanten umfassend an den Schnittstellen des Arbeitsrechts und des Rechts des geistigen Eigentums.

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