Durch eine aktuelle Studie in die Kritik geraten, sind Berufsunfähigkeitsversicherungen wieder in aller Munde. Die Studie basiert auf Erhebungen bei mehreren Versicherungsunternehmen und wirft ein durchaus negatives Bild auf die Versicherungsbranche. Die Presse titelt: Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen selten! Begründet wird dies mit einer Ablehnung im Schadenfall.
Was ist überhaupt versichert?
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung soll insbesondere seit dem Jahr 2000 die Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung schließen. Die damalige Gesetzesänderung reduzierte die Leistungen in der gesetzlichen Versicherung erheblich, um die Beitragssätze stabil und zukunftsorientiert zu halten. Diesem Sparzwang fielen auch Absicherungen gegen die vorzeitige Erwerbs- und Berufsunfähigkeit zum Opfer. Den Arbeitnehmern wurde geraten, sich privat abzusichern. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung erlebte eine Renaissance.
Dem entsprach die gesetzliche Neuregelung im Jahr 2008. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung erhielt ein eigenes Kapitel im Versicherungsvertragsgesetz, die §§ 172 ff. VVG.
Warum die Versicherung nicht zahlt!
Die Versicherungsunternehmen bestehen im Rahmen der Schadenprüfung nicht selten auf diesen ganz umfassenden Angeben durch ihren Kunden. Werden diese nicht ausreichend oder gar nicht gemacht, zahlt der Versicherer nicht, obwohl möglicherweise ein Leistungsanspruch besteht.
Alternativen und anwaltliche Beratung
Dass dies bei der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung mit ihrem üppigen Leistungspaket nicht geht, hat gerade der BGH in seinem Urteil vom 15.02.2017 entschieden. In diesem Fall hatte ein Versicherungsunternehmen mit seinem Kunden vereinbart, dass als versicherter Beruf eine Tätigkeit anzusehen ist, die zu mindestens 90 % als Schreibtischtätigkeit ausgeübt wird. Die Frage der Berufsunfähigkeit sollte ausschließlich und konkret auf Basis dieser vereinbarten Tätigkeitsbeschreibung erfolgen.
Der BHG hat diesem Modell leider eine Absage erteilt. Er meint, dass eine solche Klausel vom gesetzlichen Leitbild der Berufsunfähigkeitsversicherung abweicht und den Versicherungsnehmer daher unangemessen benachteiligt. Er hat den Versicherern somit indirekt aufgegeben, ihre Produktpalette zu überarbeiten. Eine abstrakte Beschreibung der Berufstätigkeit ist demnach wohl nur noch im Rahmen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung möglich.
Eine Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte in jedem Fall anwaltlich überprüft werden. Bereits in einem ersten Beratungsgespräch können wir Sie über die Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens gegen Ihren Versicherer informieren. Wir klären das weitere Vorgehen ab und erstellen eine Strategie. Angesichts der Existenzsicherung, die Sie eigentlich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung gekauft haben, sollten Sie auf dieses erste Beratungsgespräch nicht verzichten.