VW-Abgasskandal: Landgericht Paderborn legt Urteilsgründe vor

LG Paderborn bestätigt Rechtsprechung

Bereits unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung hatte Herr Rechtsanwalt Steffen Klöne als Prozessvertreter über die Entscheidung des Landgerichts Paderborn berichtet. Im VW-Abgasskandal bleibt das Landgericht bei seiner Rechtsprechung seit dem Urteil vom 07.04.2017 (Az. 2 O 118/16). VW schuldet Käufern eines Fahrzeuges mit unzulässiger Abschalteinrichtung Schadensersatz. Schadenersatz heißt im konkreten Fall, dass unser Mandant sein Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurück geben kann.

In der von uns nunmehr erstrittenen Entscheidung stellt das Landgericht Paderborn ausführlich auf die sittenwidrige Schädigung der Volkswagen-AG ab. Insofern hat das Landgericht Paderborn ausgeführt:

„Es verstößt gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, wenn ein Hersteller eine Software einsetzt, die die Einhaltung der gesetzlichen Umweltstandards „vorspielt“, um damit ein dem gesellschaftlichen Zeitgeist der Umweltfreundlichkeit und Umweltverträglichkeit entsprechendes Fahrzeug zu vermarkten. Die objektive Sittenwidrigkeit der schädigenden Handlung rührt auch daher, dass die Beklagte gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen und den millionenfachen Vertrieb der betroffenen Fahrzeuge nicht nur eine Schädigung der Umwelt unmittelbar, sondern auch der Gesundheit anderer Menschen in Kauf genommen hat. Ferner wurden Millionen Kunden über die Eigenschaft der von Ihnen gekauften Fahrzeuge getäuscht.“

Die Bedeutung und das Interesse an der von uns erwirkten Entscheidung reicht weit über Paderborn hinaus. Folgerichtig berichtet die Neue Westfälische in ihrer aktuellen Ausgabe.

Verantwortliche auf Vorstandsebene

Wie auch das Landgericht Bielefeld in seinem Urteil vom 16.10.2017 (Az. 6 O 149/16) festgestellt hat, kann diese Täuschung durch Unterlassen dem Vorstand von VW unmittelbar nach § 31 BGB zugerechnet werden. Aufschlussreich sind die Ausführungen des Landgerichts Bielefeld im vorgenannten Urteil, die das Unverständnis der Richterschaft für das Vorgehen des DAX-Konzerns widerspiegeln:

„Dabei sollte nach dem eigenen Vortrag der Beklagten die Untersuchung der hierzu beauftragten Kanzlei Jones Day im vierten Quartal 2016 abgeschlossen werden. Doch auch diese Ergebnisse teilt die Beklagte nicht mit.“

Es bleibt also dabei: VW mauert trotz der zahlreichen gegen den Autobauer gerichteten Gerichtsentscheidungen.

Klagen auch 2018!

Was bleibt ist einzig und allein der Klageweg. Denn außergerichtlich oder im persönlichen Kontakt mit VW werden sämtliche Anfragen und Ansprüche zurückgewiesen. Im Hinblick darauf, dass VW einen Verjährungsverzicht nur bis Ende 2017 öffentlich erklärt hat, sind wir zum Ende des zu Ende gegangenen Jahres von unseren Mandanten bereits mit der Einlegung von Zahlreichen Klagen in Ostwestfalen-Lippe beauftragt worden. Neben den für VW-Kunden positiven Entscheidungen aus Paderborn und Bielefeld werden solche nach unserer Einschätzung kurzfristig auch für den Landgerichtsbezirk Detmold vorliegen.

Allerdings können geschädigte VW-Käufer auch noch im Jahr 2018 mit Aussicht auf Erfolg klagen. Denn die erfolgreichen Klagen stützen sich auf einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB. Dieser verjährt in drei Jahren ab Kenntnis von der schädigenden Handlung (sprich dem Einbau der manipulierten Motorsteuerung). Die Kenntnis liegt bei der Bevölkerung erst seit dem Jahr 2015 vor, so dass der 31.12.2018 das Ende der Verjährungsfrist ist. Zögern Sie also nicht, uns auch im neuen Jahr auf das Thema anzusprechen! Herr Rechtsanwalt Küster, wie auch Herr Rechtsanwalt Kanthak stehen Ihnen hierfür zur Verfügung.

Über den Autor

Autorenbild Rechtsanwalt und Notar Philipp Küster
Philipp Küster

Herr Rechtsanwalt und Notar Küster ist Ihr Spezialist im Immobilienrecht. Als Notar ist seine Aufgabe die vorsorgende Vertragsgestaltung z.B. im Familien- und Erbrecht.

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