LG Paderborn bestätigt Rechtsprechung
Bereits unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung hatte Herr Rechtsanwalt Steffen Klöne als Prozessvertreter über die Entscheidung des Landgerichts Paderborn berichtet. Im VW-Abgasskandal bleibt das Landgericht bei seiner Rechtsprechung seit dem Urteil vom 07.04.2017 (Az. 2 O 118/16). VW schuldet Käufern eines Fahrzeuges mit unzulässiger Abschalteinrichtung Schadensersatz. Schadenersatz heißt im konkreten Fall, dass unser Mandant sein Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurück geben kann.
In der von uns nunmehr erstrittenen Entscheidung stellt das Landgericht Paderborn ausführlich auf die sittenwidrige Schädigung der Volkswagen-AG ab. Insofern hat das Landgericht Paderborn ausgeführt:
Die Bedeutung und das Interesse an der von uns erwirkten Entscheidung reicht weit über Paderborn hinaus. Folgerichtig berichtet die Neue Westfälische in ihrer aktuellen Ausgabe.
Verantwortliche auf Vorstandsebene
Wie auch das Landgericht Bielefeld in seinem Urteil vom 16.10.2017 (Az. 6 O 149/16) festgestellt hat, kann diese Täuschung durch Unterlassen dem Vorstand von VW unmittelbar nach § 31 BGB zugerechnet werden. Aufschlussreich sind die Ausführungen des Landgerichts Bielefeld im vorgenannten Urteil, die das Unverständnis der Richterschaft für das Vorgehen des DAX-Konzerns widerspiegeln:
„Dabei sollte nach dem eigenen Vortrag der Beklagten die Untersuchung der hierzu beauftragten Kanzlei Jones Day im vierten Quartal 2016 abgeschlossen werden. Doch auch diese Ergebnisse teilt die Beklagte nicht mit.“
Klagen auch 2018!
Was bleibt ist einzig und allein der Klageweg. Denn außergerichtlich oder im persönlichen Kontakt mit VW werden sämtliche Anfragen und Ansprüche zurückgewiesen. Im Hinblick darauf, dass VW einen Verjährungsverzicht nur bis Ende 2017 öffentlich erklärt hat, sind wir zum Ende des zu Ende gegangenen Jahres von unseren Mandanten bereits mit der Einlegung von Zahlreichen Klagen in Ostwestfalen-Lippe beauftragt worden. Neben den für VW-Kunden positiven Entscheidungen aus Paderborn und Bielefeld werden solche nach unserer Einschätzung kurzfristig auch für den Landgerichtsbezirk Detmold vorliegen.